Abtreibung & Schwangerschaftsabbruch in Wien

Frauen wenden sich für eine Abtreibung oder einen Schwangerschaftsabbruch in Wien vertrauensvoll an VenusMed. Das Zentrum für Sexualmedizin sitzt in der Gablenzgasse 7 in 1150 Wien. Das Gesundheitscenter ist ein Ansprechpartner bei sämtlichen Fragen der Sexualität von der Verhütung bis hin zum Schwangerschaftsabbruch. Erfahrene Mediziner helfen bei gesundheitlichen Problemen sowie bei solchen in den zuvor genannten Themenbereichen.

Hochwertige Beratung zu Gesundheitsfragen

Bei VenusMed arbeiten Ärzte, Psychologen und Psychotherapeuten eng zusammen. Dadurch bieten sie ihren Kunden eine hochwertige Behandlung auf Grundlage psychischer und organischer Ursachen an. Die Ordination offeriert eine einwandfreie medizinische Qualität. Das erfahrene, einfühlsame Team garantiert seinen Patienten die volle Anonymität.

Schwangerschaftsabbruch in Wien

Entscheiden sich Frauen für einen Abort, erfolgt der Abbruch bis zum Ende des dritten Monats der Gravidität. Er geschieht unter ärztlicher und psychologischer Betreuung qualifizierter Gynäkologen und medizinisch geschultem Personal. Schwangere Frauen erhalten kurzfristig innerhalb von drei Tagen einen Termin für die Beratung und den Abort. Dazu melden sie sich telefonisch oder persönlich in der Ordination an. Inklusive Ultraschall, Narkose, Beratungsgespräch und Nachuntersuchungen kostet der Abbruch 540,00 Euro. Die Aufwendungen trägt die gravide Frau selbst.

Ablauf des Schwangerschaftsabbruchs

Der Eingriff erfolgt nüchtern unter Narkose. Vor dem Abort besprechen Frauen offene Fragen mit einem Psychologen. Anschließend informiert der Arzt über den Ablauf der Operation und die Risiken. Zusätzlich untersucht der Mediziner die gravide Frau mit Ultraschall. Vor Beginn des fünfzehn-minütigen Eingriffs setzt der Narkosearzt eine kurzzeitige Lokalanästhesie oder Vollnarkose. 60 Minuten danach verlässt die Frau das Zentrum. Insgesamt dauert der Aufenthalt bei VenusMed etwa zwei Stunden.

Keine bleibenden Schäden

Generell wirkt sich die Operation nicht auf eine zukünftige Schwangerschaft aus. Ein erfahrenes Facharztteam kümmert sich um die Betroffene und sorgt für einen reibungslosen Ablauf sowie die Einhaltung der Hygiene während der OP.

Gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Wien

Laut §97 Strafgesetzbuch ist eine Abtreibung in Österreich nicht strafrechtlich verfolgbar, wenn ein Arzt den Abbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Schwangerschaftsbeginn durchführt. Vor dem Eingriff unterzieht sich die Schwangere einer ärztlichen und psychologischen Beratung. Stellt die Gravidität ein Risiko für den Körper, das Leben und die Seele der werdenden Mutter dar, bleibt er ebenso straffrei. Zu diesen Gefahren zählt die Unmündigkeit der Schwangeren oder eine schwere organische oder geistige Schädigung des Kindes.

Ärzte sind nicht verpflichtet, einen Abbruch durchzuführen. Eine Ausnahme ist das Bestehen einer Gefahr für das Leben der Mutter. Bei minderjährigen Patientinnen gilt das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2001. Es besagt, dass mündige Minderjährige, die älter als vierzehn Jahre sind, selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Jüngere und urteilsunfähige Kinder benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.


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